Bauwerksbuch Wien: Online-Check zeigt Fristen 2027 und 2030 Neu
Ein kostenloser Online-Check hilft Wiener Eigentümern und Hausverwaltungen dabei, die Bauwerksbuch-Frist ihres Gebäudes einzuordnen. Entscheidend ist das Jahr der Ersterrichtung. Die Abfrage dauert rund 30 Sekunden und funktioniert ohne Anmeldung.
Wien, 10. August 2026. Für zahlreiche ältere Gebäude in Wien schreibt § 128a der Bauordnung für Wien ein digitales Bauwerksbuch vor. Betroffen sind nach aktuellen Schätzungen rund 57.000 Bestandsgebäude. Etwa 32.400 davon müssen bereits bis Ende 2027 registriert sein.
Welche Frist gilt, richtet sich nach dem Jahr der Ersterrichtung. Für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, endet die Frist am 31. Dezember 2027. Bei Gebäuden aus dem Zeitraum vom 1. Jänner 1919 bis vor dem 1. Jänner 1945 gilt der 31. Dezember 2030. Spätere Zu- oder Umbauten ändern das maßgebliche Ersterrichtungsjahr grundsätzlich nicht.
Der Wiener Baumeister Dipl.-Ing. (FH) Nihad Kotlo stellt dafür einen kostenlosen Online-Check zur Verfügung. Eigentümer und Hausverwaltungen beantworten drei kurze Fragen und erhalten unmittelbar eine erste Einordnung, ob für das Gebäude eine Bauwerksbuch-Pflicht besteht und welche Frist relevant ist. Der Check funktioniert ohne Registrierung und ohne Eingabe persönlicher Daten.
„Die gestaffelten Fristen werden häufig verkürzt dargestellt oder miteinander verwechselt. Der Online-Check soll eine schnelle sachliche Orientierung geben. Ob die Pflicht im konkreten Einzelfall besteht, muss anschließend fachlich geprüft werden“, erklärt Kotlo.
Das Bauwerksbuch dokumentiert den Zustand eines Gebäudes und hält festgestellte Baugebrechen sowie erforderliche Maßnahmen nachvollziehbar fest. Erstellt werden darf es nur von befugten Fachleuten wie Baumeistern, Ziviltechnikern oder Gerichtssachverständigen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten können Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro drohen.
Der kostenlose Check ist unter https://dein-bauwerksbuch.wien/bauwerksbuch-check.html verfügbar.